Neuer Schwung für Balkonkraftwerke: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen
Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken
Die Installation von Balkonkraftwerken wird für Mieter und Eigentümer deutlich einfacher. Der Bundestag hat kürzlich wichtige Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die den Einbau von Minisolaranlagen erleichtern. Diese Neuerungen bedeuten, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) den Einbau solcher Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern können.
Neue Gesetzeslage: Recht auf Installation von Balkonkraftwerken
Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag in einer wichtigen Sitzung Änderungen beschlossen, die es Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen, Balkonkraftwerke einfacher zu installieren. Die sogenannten Steckersolargeräte wurden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Das bedeutet, dass Mieter und Eigentümer nun einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung dieser baulichen Veränderungen haben. Diese Änderungen müssen jedoch noch vom Bundesrat verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten.
Mitspracherecht für Vermieter und WEG bleibt bestehen
Zwar können Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften den Einbau von Balkonkraftwerken nicht mehr grundsätzlich blockieren, doch haben sie weiterhin ein Mitspracherecht bei der konkreten Umsetzung. Die Art und Weise, wie ein Steckersolargerät angebracht wird, kann nach wie vor abgestimmt werden, jedoch dürfen diese Vorgaben den Anspruch auf Installation nicht wesentlich einschränken.
Wichtige Details zum Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf, der offiziell unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" geführt wird, sieht unter anderem vor, dass:
- Steckersolargeräte in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG aufgenommen werden, auf die Wohnungseigentümer einen Anspruch haben.
- Im Mietrecht wird § 554 Abs. 1 BGB entsprechend ergänzt, sodass Mieter einen Anspruch auf die Installation solcher Anlagen haben.
Bereits beschlossene Vereinfachungen
Bereits im Vorfeld wurden einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht. Seit dem 1. April 2024 ist es möglich, die Geräte einfacher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Das sogenannte Solarpaket I ist ebenfalls in Kraft getreten. Es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine erhöhte Leistung von 800 Watt am Wechselrichter anstelle der zuvor gültigen 600 Watt.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Energiewende
Mit diesen neuen Regelungen wird der Einsatz von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer profitieren von den gesetzlichen Änderungen, die den Weg für eine breitere Nutzung erneuerbarer Energien ebnen. Es bleibt spannend, welche weiteren Entwicklungen in diesem Bereich auf uns zukommen.
Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, um Ihr Zuhause nachhaltiger zu gestalten!
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